Briefwahl

Briefwahl

Wenn Sie zur Kommunalwahl am 14. März 2021 nicht persönlich anwesend sein können, dann wählen Sie vorher einfach per Brief.

Briefwahlunterlagen beantragen

Um bequem per Brief wählen zu können, müssen Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Nutzen Sie dazu das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung oder das Online-Formular der Stadt Aßlar. Alternativ können Sie die Briefwahl einfach formlos beantragen, beispielsweise per Fax, E-Mail (Name, Anschrift und Geburtsdatum angeben) oder persönlich nach Ausweisvorlage im Wahlamt Ihrer Gemeinde/Stadt.

Ausgefüllte Briefwahlunterlagen rechtzeitig abschicken!

Wichtig ist, dass Sie den Wahlbriefumschlag mit Ihrer Stimme rechtzeitig zur Post bringen oder gleich beim zuständigen Wahlamt abgeben. Stimmzettel, die erst nach dem 14.03.2021, 18.00 Uhr, beim Wahlamt eingehen, werden nicht mehr gezählt! Wenn Sie Wahlbrief und Stimmzettel per Post einsenden, sollten Sie diese deshalb spätestens am 12.03.2021 abschicken, aus dem Ausland entsprechend früher.

Wer den Antrag ab dem 1. Februar 2021 persönlich im Wahlamt stellt, kann dort auch gleich wählen. Eine Wahlkabine steht bereit.

Sollten Sie plötzlich erkranken, können die Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, spätestens 15.00 Uhr, durch eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person beantragt und abgegeben werden.