Kumulieren und Panaschieren

Kumulieren und Panaschieren

Bei der Kommunalwahl können Sie mehr Einfluss nehmen als bei anderen Wahlen. Denn hier können Sie mitentscheiden, welche Personen einer Partei in das Kommunalparlament einziehen.

Wer auf Nummer sicher gehen will, kreuzt einfach die Liste einer Partei an. Ihr kommen dann alle Stimmen zugute, die nicht an einzelne Personen vergeben werden. Sie werden von oben nach unten auf der Liste verteilt. Der Stimmzettel kann so abgegeben werden. 

Auch wenn Sie eine Liste angekreuzt haben, können Sie danach noch einzelne Personen wählen. Mit dem Listenkreuz oben sorgen Sie dafür, dass Ihre übrig gebliebenen Stimmen nicht verfallen, sondern der Partei gutgeschrieben werden.

Eine Erklärung liefert auch das Video des Landes Hessen, zwar noch zur Kommunalwahl 2016, aber am Kumulieren und Panaschieren hat sich nichts geändert:

Kumulieren

Sie können Ihre Stimmen auch kumulieren, das heißt einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten bis zu drei Stimmen geben, damit diese weiter nach vorne rücken und eher ins Kommunalparlament einziehen. Insgesamt können Sie zusätzlich zum Listenkreuz so viele Personen auf dem Wahlzettel ankreuzen, wie Sitze im jeweiligen Kommunalparlament zu vergeben sind. Die Anzahl ist auf dem Wahlzettel vermerkt. Wenn Sie weniger Kreuzchen machen, werden Ihre restlichen Stimmen der Partei zugerechnet, der Sie Ihr Listenkreuz gegeben haben.

Panaschieren

Beim Panaschieren kann man seine Stimmen auf mehrere Listen verteilen. Dabei darf die Höchstzahl der zu vergebenden Stimmen nicht überschritten werden, sonst ist der gesamte Stimmzettel ungültig. Nicht vergessen: Jede Stimme für einen Kandidaten zählt auch für dessen Liste/Partei. Sie verhilft der jeweiligen Partei unter Umständen auch dann zu mehr Sitzen im Parlament, wenn die angekreuzte Person selbst nicht ins Parlament einzieht.

Streichen

Hat man zuvor eine Liste angekreuzt, so kann man auch durch Streichen Einfluss nehmen. Soll eine Kandidatin oder ein Kandidat nicht von der Umrechnung der Listenstimme auf die einzelnen Personen profitieren, kann man den Namen einfach durchstreichen. Dadurch wird eine Einzelstimme „frei“, die an eine andere Person vergeben werden kann – sofern man seine Maximalstimmenanzahl nicht bereits vorher durch Personenstimmen verbraucht hat.

Die verschiedenen Möglichkeiten können auch kombiniert werden. Das heißt, es kann ein Listenkreuz vergeben werden und danach ist es immer noch möglich, bis zur maximalen Stimmenanzahl Personen anzukreuzen oder Personen auf der angekreuzten Liste zu streichen.

BITTE BEACHTEN!

Auf zwei Dinge sollte man achten, damit nicht der gesamte Wahlzettel ungültig wird:

Es darf oben nur eine Partei angekreuzt werden, nicht mehrere!

Es dürfen insgesamt nicht mehr Personenstimmen vergeben werden, als auf dem Wahlzettel vermerkt ist. Jedes Kreuzchen bei einer Person zählt dabei als eine Stimme. Erhält eine Person drei Kreuzchen, zählen diese als drei verbrauchte Stimmen!